Pädagogische Fachkräfte

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Das SGB VIII schreibt Einrichtungen im §45 den Einsatz von Fachkräften vor  es besteht das Fachkräftegebot.

Als pädagogische Fachkräfte in der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung) gelten:

  • Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen B.A.
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter B.A.
  • Diplom Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
  • Diplom Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Diplom Pädagoginnen und  Pädagogen
  • Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger (nicht in jedem Bundesland)
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (nicht in jedem Bundesland)

Die einzelnen Abschüsse können an einer Fachschule, Hochschule - früher Fachhochschule, und/oder an einer Universität erworben werden.

Für Erzieher gilt, dass das Anerkennungsjahr absolviert worden sein muss und die Urkunde zur staatlichen Anerkennung durch die Bezirksregierung ausgestellt worden sein muss.

Andere fachverwandte Berufsabschlüsse, andere pädagogische Abschlüsse und Abschlüsse aus dem Ausland werden teilweise auch anerkannt. Bewerberinnen und Bewerber erhalten bei down-up! nähere Informationen.