Interkulturelle Jugendwohngemeinschaften

In Interkulturellen Jugendwohngemeinschaften bieten wir Jugendlichen mit Fluchthintergrund ab 16 Jahren die Möglichkeit zur Verselbständigung. Die Jugendwohngemeinschaften befinden sich in Wuppertal und bestehen aus jeweils 3 Jugendlichen, die mit einem Stellenschlüssel von 1:2 betreut werden.

Rechtsgrundlage:

  • Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII)
  • Sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII )
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII )