Vormund / Vormundschaft

Ein Vormund übernimmt die Vormundschaft für ein Kind oder Jugendlichen, dessen Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können, wollen oder dürfen. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes oder Jugendlichen. Eine Vormundschaft endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch.