Pflegschaft / Ergänzungspflegschaft

Eine Pflegschaft wird für einen Minderjährigen eingerichtet, dessen Eltern in Teilen der Ausübung der elterlichen Sorge verhindert sind. In diesem Falle wird ein Pfleger bestellt, der nicht die gesamte elterliche Sorge (Pflegschaft) übernimmt, sondern nur einen Teilbereich (z. B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsangelegenheiten etc.).