Kindeswohlgefährdung
Was Kindeswohl und und was eine Kindeswohlgefährdung ist, ist gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich also um unbestimmte Rechtsbegriffe.
Das Kompetenzzentrum Kinderschutz erläutert diese unter www.kinderschutz-in-nrw.de
down-up! hat Verfahren entwickelt, um bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung in eigenen Einrichtungsteilen / Teileinrichtungen handlungsfähig zu sein und seinem Schutzauftrag gerecht zu werden.
Neben der Handlungsfähigkeit in Verdachtsfällen ist die Prävention von Kindeswohlgefährdung eine grundlegende Aufgabe um den Schutzauftrag entsprechend dem § 8a Abs. 4 SGB VIII gerecht zu werden.
down-up! hat ein Präventionskonzept Kindeswohlgefährdung entwickelt und sein Verfahren mit dem Jugendamt der Stadt Wuppertal abgestimmt. Eine insoweit erfahrene Fachkraft ist eingesetzt.